Unterlassungsanspruch des
Rückzahlungsschuldners gegen den Inkasso-Service der Bundesagentur
für Arbeit bei fortwährender Versendung von Mahnungen wegen einer
Kindergeldrückforderung der Wohnsitz-Familienkasse
Leitsatz
Wird der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit
wegen einer Kindergeldrückforderung der Wohnsitz-Familienkasse im
Erhebungsverfahren tätig, etwa, indem er den Rückforderungsschuldner
nach § 256 AO zur Zahlung auffordert, und stellt er trotz mehrfacher
Aufforderung dieses Verhalten wegen seiner sachlichen und örtlichen
Unzuständigkeit zu unterlassen nicht ein, so kann er im Wege des
öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs analog § 1004 Abs.
1 Satz 2 BGB in Anspruch genommen werden.
Fundstelle(n): HAAAI-04544
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 29.11.2021 - 1 K 185/21
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