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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 374/21 Erb EFG 2022 S. 340 Nr. 5

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3

Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit – Grundschuldablösung als Rechtsfolge der Ausübung einer Kaufoption nach Eintritt des Erbfalls

Leitsatz

Wird eine vom Erblasser einem Dritten eingeräumte Kaufoption für ein Erbbaurecht nach Eintritt des Erbfalls mit der Rechtsfolge ausgeübt, dass aufgrund der Ablösung einer das Erbbaurecht belastenden Grundschuld vom Erben eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, kann diese von der Optionsausübung abhängige und daher zum Besteuerungszeitpunkt weder rechtlich noch wirtschaftlich feststehende Belastung nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 8 Nr. 45
DStRE 2022 S. 1435 Nr. 23
EFG 2022 S. 340 Nr. 5
ErbStB 2022 S. 99 Nr. 4
UVR 2022 S. 135 Nr. 5
XAAAI-04543

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 12.01.2022 - 4 K 374/21 Erb

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