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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage für (Hybrid-)Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird zur Begriffsbestimmung und Vorsteuerabzug der Fahrzeuge geändert ( :001, NWB RAAAI-03573).
Das BMF führt hierzu u. a. aus:
Der Begriff Fahrzeug i. S. dieses Abschnitts ist gleichzusetzen mit dem Begriff Kfz und umfasst damit auch Elektrofahrräder, die einer Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen.
Für umsatzsteuerliche Zwecke sind die Sonderregelungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 1 bis 5 EStG nicht anzuwenden. S. 158
Nach Abschnitt 15.23 wird ein neuer Abschnitt 15.24 eingefügt: Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrrädern.