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Körperschaftsteuer | Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited
Eine britische Limited ist auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union als Körperschaftsteuersubjekt zu qualifizieren und daher fähig, Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens zu sein (Bezug: § 57 FGO; § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Satz 4 KStG).
(1) Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) aus der Europäischen Union („Brexit“) hat sich zwar der zivilrechtliche Status einer nach dem Recht des UK gegründeten Kapitalgesellschaft in Form der Limited geändert. Denn als Gesellschaft eines Drittstaats mit inländischem Verwaltungssitz kann sich die Limited fortan nicht mehr auf die Niederlassungsfreiheit berufen und die Frage ihrer Rechtsfähigkeit bestimmt sich nach der sog. Sitztheorie (vgl. , NWB YAAAD-01260, ...