Corona | Neustarthilfe 2022 (BMWi)
Seit dem kann die Neustarthilfe 2022 auch über prüfende Dritte beantragt werden.
Hintergrund: Seit dem können Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am .
Die „Neustarthilfe 2022“ umfasst einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 € für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 € für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe 2022 hat das BMWi auf seiner Homepage veröffentlicht. Dort finden Sie auch FAQ zum Thema.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
NWB SAAAI-04092