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LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 5 Sa 319/20

Gesetze: BGB § 626 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; GewO § 106

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Drohung, sich krankschreiben zu lassen, falls die Schichteinteilung nicht wie gewünscht erfolgt, stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

2. Dennoch kann die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen, wenn die Drohung mit der Krankschreibung auf einem innerbetrieblichen Konflikt zwischen Arbeitnehmern beruhte, auf den der Arbeitnehmer bereits mit einer Eigenkündigung reagiert hat, und das Arbeitsverhältnis deshalb in Kürze endet.

Fundstelle(n):
EAAAI-03586

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 04.05.2021 - 5 Sa 319/20

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