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IDW | IDW ERS EFA 1: Rechnungslegung nach § 6b und § 28k EnWG sowie § 3 Abs. 4 MsbG
Der Energiefachausschuss (EFA) des IDW hat die bisherige IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW RS ÖFA 2) umfangreich überarbeitet und im Zuge dessen Ausführungen zu den Besonderheiten der Rechnungslegung von grundzuständigen Messstellenbetreibern nach § 3 Abs. 4 MsbG aufgenommen. Der Entwurf der überarbeiteten Stellungnahme wurde nun als IDW ERS HFA 1 veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum abgegeben werden.
Die Meldung des IDW vom ist abrufbar unter https://go.nwb.de/vthp7.