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LSG Baden-Württemberg 28.07.2021 L 5 R 2656/20, NWB 5/2022 S. 300

GRV | Tätigkeit einer selbständigen Steuerberaterin als Referentin für Steuerseminare

Die selbständige Vortrags- und Lehrtätigkeit einer Steuerberaterin unterliegt der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.

Anmerkung:

Nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI sind versicherungspflichtig selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Für den Senat steht fest, dass es sich bei der Tätigkeit als Referentin für Steuerseminare um eine reine Lehrtätigkeit handelt. Wird Wissen an eine Gruppe von Teilnehmern vermittelt, spricht dies für eine Lehrtätigkeit, während sich Berater eher mit den spezifischen Problemen von Einzelpersonen oder Kleinstgruppen befassen. Hauptmotiv für die Teilnahme an einer Beratung (und für die Befolgung eines etwaigen Ratschlags) ist daher die Aus...

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