Vorsteuerabzug aus dem Erwerb sogenannter Luxusfahrzeuge einer Verwaltungs-GmbH
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Vorsteuerabzug aus dem Erwerb sogenannter Luxusfahrzeuge eines Einzelkaufmanns:
1. Handelt es sich bei nicht zugelassenen, sondern ausschließlich für den späteren Wiederverkauf bestimmten Fahrzeugen um keine dem privaten Affektionswert dienenden Wirtschaftsgüter, sodass der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG ausgeschlossen ist?
2. Kann ein geschäftlicher Rahmen bzw. eine wirtschaftliche Tätigkeit allein aus dem subjektiven Umstand abgeleitet werden, dass die Fahrzeuge als Wertanlage mit dem Ziel des späteren Verkaufs und daher mit Einnahmenerzielungsabsicht erworben wurden, oder müssen vielmehr objektive Kriterien erfüllt sein?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAI-02872