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Gewerblicher Grundstückshandel und Merkmal der Nachhaltigkeit
Der III. Senat des entschieden, daß das für die Annahme von gewerblichem Grundstückshandel erforderliche Merkmal der Nachhaltigkeit auch dann erfüllt ist, wenn sich der Verkäufer mehrerer Grundstücke zunächst um Einzelverkäufe bemüht, die Grundstücke dann aber in einem einzigen Veräußerungsgeschäft an nur einen Käufer verkauft.
In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger 19 Mietwohngrundstücke, die er in den Jahren 1974 bis 1978 erworben und zwischenzeitlich durch Vermietung der Wohnungen genutzt hatte, im Jahre 1979 an eine von seiner Mutter mit einer Komplementär-GmbH gegründete KG veräußert, die die einzelnen Wohnungen nach der Begründung von Wohnungseigentum in den folgenden Jahren weiterveräußerte. Der Kläger hatte in den Streitjahren die Einnahmen aus den Mietwohngrundstücken als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt, wobei sich unter Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen nach §§ 82a und 82b EStDV stets Verluste ergaben. Den Verkaufserlös im Jahre 1979 hatte er als nicht steuerbare Einnahme aus privater Vermögensverwaltung angesehen. Das FA vertrat die Auffassung, daß es sich bei dem Ka...