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Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit bei Wertpapier- bzw. Bankgeschäften
Die Fragestellung, ob und bei Erfüllung welcher Kriterien die Grenzen von der privaten Vermögensverwaltung zur Gewerblichkeit hin überschritten sind, gehört zum Standardrepertoire eines jeden steuerlichen Beraters. Ansonsten steuerfreie oder nicht steuerbare Veräußerungsgewinne werden steuerpflichtig, eine aus fiskalischer Sicht meist recht ergiebige Problemstellung, da der Steuerpflichtige nicht nur die Einkommensteuer-, sondern auch die Gewerbesteuerbelastung in Kauf zu nehmen hat.
Die klassische, aber immer aktuelle Abgrenzungsfrage scheint sich besonders im Bereich des Grundstückshandels zu ergeben. Hier sei - stellvertretend für die Vielfalt der Finanzrechtsprechung - auf das und verschiedene aktuelle BFH-Urteile hingewiesen In den Blickpunkt gelangt aber verstärkt auch der Wertpapier-, Bank- und Termingeschäftsbereich, in dem Überschüsse bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 22 Nr. 2 EStG (Einkünfte aus Spekulationsgeschäften) oder des § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) nicht der Einkommensteuer unterliegen.
Dies belegt zum einen die zunehmende Zahl von finanzgerichtlichen Entscheidungen, zum anderen aber auch die Akt...