Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens
durch Paketzustelldienst – Verzicht auf Rückgriffs- oder
Schadensersatzanspruch – Anspruchsausschluss nach Treu und Glauben
Leitsatz
Die durch einen Paketzustelldienst als Arbeitgeber bewirkte Zahlung der gegenüber ihm als Halter der Fahrzeuge festgesetzten
Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner Arbeitnehmer bei der Zustellung der Pakete führt bei diesen nicht zu steuerpflichtigem
Arbeitslohn, wenn diese Handhabung auf einer bislang unveränderten langjährigen betrieblichen Praxis beruht (Urteil im 2.
Rechtszug; vorgehend: , BFHE 270, 317, BStBl II 2021, 103).
Den Arbeitnehmern fließt in diesem Fall kein geldwerter Vorteil in der Form eines Verzichts auf eine realisierbare Forderung
in Form eines Rückgriffs- oder Schadensersatzanspruchs zu, da ein solcher Anspruch aufgrund des Einwands der unzulässigen
Rechtsausübung in Gestalt widersprüchlichen Verhaltens nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ausgeschlossen ist.
Unabhängig davon fehlt es am Zufluss eines auf dem Erlass einer realisierbaren Forderung beruhenden geldwerten Vorteils,
solange die betroffenen Arbeitnehmer nicht – in Kenntnis des den etwaigen Regressansprüchen zugrunde liegenden Sachverhalts
- zumindest ihr konkludentes Einverständnis mit einem entsprechenden Forderungsverzicht erklärt haben.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 6/2022 S. 253 FAAAI-02407
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.11.2021 - 1 K 2470/14 L
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