Negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten: Nachversteuerung aufgrund
Haftungsminderung bei Veräußerung eines Teilkommanditanteils –
Berücksichtigung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Leitsatz
Wird das Haftkapital eines Kommanditisten im Rahmen der Veräußerung eines Teilkommanditanteils herabgesetzt und im Gegenzug
das Haftkapital des Erwerbers um den gleichen Betrag erhöht, bleibt neben der Versteuerung des negativen Kapitalkontos im
Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für eine Nachversteuerung aufgrund Haftungsminderung i. S. des § 15a Abs. 3
Satz 3 EStG kein Raum.
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 8 Nr. 49 DStRE 2022 S. 1476 Nr. 24 DStZ 2022 S. 99 Nr. 4 EFG 2022 S. 238 Nr. 4 VAAAI-02406
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 30.09.2021 - 14 K 717/19 F
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