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Track 26 | Abfindungen: Bei der Aufstockung eines Wertguthabenkontos ist Vorsicht geboten
Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Zeitwertkontos genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten daher lieber die bewährten Wege beschreiten, also etwa die Einzahlung in eine Direktversicherung.
Kann eine Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes steuergünstig in ein Zeitwertkonto eingezahlt werden? – Diese spannende Frage muss der Bundesfinanzhof ebenfalls klären.
Sie kennen den Hintergrund: Eine Abfindung beim Verlust des Arbeitsplatzes unterliegt unter Umständen der Fünftel-Regelung. Das führt aber zumeist nur zu einer geringen steuerlichen Entlastung. Von daher suchen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft nach Lösungen, um die Steuern auf Abfindungen drastisch zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist die Einzahlung in eine betriebliche Altersversorgung. Abfindungen, die in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse eingezahlt werden, bleiben nach § 3 Nr. 63 EStG nämlich in bestimmtem Umfang steuerfrei.
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