Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
3. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VIII. Organisation des Berufs in der Wirtschaftsprüferkammer (§§ 57, 58–61 WPO)
1. Allgemeines
WP und vBP erfüllen im Bereich der Wirtschaft eine wichtige öffentliche Aufgabe. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer nimmt deshalb eine besondere Stellung ein. Die Öffentlichkeit erwartet von den Wirtschaftsprüfern ein hohes Maß an unabhängiger und gewissenhafter Arbeit, vor allem im Bereich der von ihnen durchgeführten gesetzlichen Abschlussprüfungen. Die Anforderungen an den Berufsstand der WP und vBP sind deshalb bezogen auf ihre Berufsgrundsätze besonders hoch. Das erfordert eine wirkungsvolle Berufsaufsicht, verbunden mit einer Kontrolle der Qualität der beruflichen Arbeit, und besondere Anforderungen an das Wirtschaftsprüferexamen. Die damit verbundenen Aufgaben werden von der WPK wahrgenommen. Die WPK hat im Berufsrecht der WP eine zentrale Funktion und umfangreiche Befugnisse. Die WPK unterliegt der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) (§ 66a Abs. 1 WPO), soweit sie Aufgaben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 WPO erfüllt. Seit dem Jahr 2005 gibt es diese öffentliche fachbezogene Aufsicht, bis zum Inkrafttreten des APARe...