Bewertung/Grundsteuer: Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den
Die von den für die Grundsteuer zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder beschlossenen Vordrucke
GW-1 Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Hauptvordruck)
GW-1A Anlage Feststellungsbeteiligte
GW-2 Anlage Grundstück
GW-2A Einlageblatt zur Anlage Grundstück
GW-3 Anlage Land- und Forstwirtschaft
GW-3A Anlage Tierbestand
GW-4 Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung
Ausfüllanleitung zum Hauptvordruck
Ausfüllanleitung zur Anlage Grundstück
Ausfüllanleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft
Ausfüllanleitung zur Anlage Tierbestand
Ausfüllanleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung sind fertig gestellt.
In der Anlage übersende ich Ihnen die Vordrucke und Ausfüllanleitungen zur weiteren Verwendung.
Die Vordrucke [1]) und Ausfüllanleitungen [2]) werden aufgrund der bestehenden elektronischen Übermittlungspflicht (§ 228 Absatz 6 Satz 1 BewG) nicht im Internetangebot des Formular-Management-Systems angeboten. Sollen in einem Land die Vordrucke dennoch im Internet bereitgestellt werden, sind hierfür ausschließlich die Vordrucke im Graudruck [3]) zu verwenden. Ich weise darauf hin, dass die in der Anlage beigefügten Vordrucke im Graudruck vor einer Bereitstellung im Internet einer weiteren Bearbeitung bedürfen: Um die Scanbarkeit der Vordrucke zu gewährleisten, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Vordrucke elektronisch ausfüllbar und barrierefrei gestaltet werden.
Anlage: Vordrucke und Ausfüllanleitungen
BMF v. - IV C 7 - S 3001/19/10003 :011
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2021 I Seite 2391
UAAAI-01349
1Anlagen 1 bis 7: “Die im BStBl abgedruckten Anlagen können nicht zur Erklärungsabgabe verwendet werden. Sie erhalten diese Vordrucke bei Ihrem Finanzamt, wenn die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung durch Datenfernübertragung verzichtet.”
2Anlagen 15 bis 19
3Anlagen 8 bis 14: “Die im BStBl abgedruckten Anlagen können nicht zur Erklärungsabgabe verwendet werden. Sie erhalten diese Vordrucke bei Ihrem Finanzamt, wenn die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung durch Datenfernübertragung verzichtet.”