BMF - IV C 7 - S 3001/19/10003 :011 BStBl 2021 I S. 2391

Bewertung/Grundsteuer: Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den

Die von den für die Grundsteuer zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder beschlossenen Vordrucke

  • GW-1 Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Hauptvordruck)

  • GW-1A Anlage Feststellungsbeteiligte

  • GW-2 Anlage Grundstück

  • GW-2A Einlageblatt zur Anlage Grundstück

  • GW-3 Anlage Land- und Forstwirtschaft

  • GW-3A Anlage Tierbestand

  • GW-4 Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung

  • Ausfüllanleitung zum Hauptvordruck

  • Ausfüllanleitung zur Anlage Grundstück

  • Ausfüllanleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft

  • Ausfüllanleitung zur Anlage Tierbestand

  • Ausfüllanleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung sind fertig gestellt.

In der Anlage übersende ich Ihnen die Vordrucke und Ausfüllanleitungen zur weiteren Verwendung.

Die Vordrucke [1]) und Ausfüllanleitungen [2]) werden aufgrund der bestehenden elektronischen Übermittlungspflicht (§ 228 Absatz 6 Satz 1 BewG) nicht im Internetangebot des Formular-Management-Systems angeboten. Sollen in einem Land die Vordrucke dennoch im Internet bereitgestellt werden, sind hierfür ausschließlich die Vordrucke im Graudruck [3]) zu verwenden. Ich weise darauf hin, dass die in der Anlage beigefügten Vordrucke im Graudruck vor einer Bereitstellung im Internet einer weiteren Bearbeitung bedürfen: Um die Scanbarkeit der Vordrucke zu gewährleisten, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Vordrucke elektronisch ausfüllbar und barrierefrei gestaltet werden.

Anlage: Vordrucke und Ausfüllanleitungen

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BMF v. - IV C 7 - S 3001/19/10003 :011


Fundstelle(n):
BStBl 2021 I Seite 2391
UAAAI-01349

1Anlagen 1 bis 7: “Die im BStBl abgedruckten Anlagen können nicht zur Erklärungsabgabe verwendet werden. Sie erhalten diese Vordrucke bei Ihrem Finanzamt, wenn die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung durch Datenfernübertragung verzichtet.”

2Anlagen 15 bis 19

3Anlagen 8 bis 14: “Die im BStBl abgedruckten Anlagen können nicht zur Erklärungsabgabe verwendet werden. Sie erhalten diese Vordrucke bei Ihrem Finanzamt, wenn die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung durch Datenfernübertragung verzichtet.”