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Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
Das BMF hat eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Stpfl. steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden (, NWB IAAAH-96419).