Online-Nachricht - Dienstag, 04.01.2022

Hochwasser | Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert (FinMin)

Die Finanzverwaltungen NRW und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener bis zum .

Hintergrund: Am , unmittelbar nach der schweren Unwetterkatastrophe, hatte die Finanzverwaltung NRW den Katastrophenerlass aktiviert, um die betroffenen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Die Maßnahmen waren ursprünglich bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen.

Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

  • Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum fällige Forderungen längstens bis zum ohne Ratenzahlungen.

  • Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum , bei Antragstellung bis zum für die bis dahin fälligen Steuern.

  • Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet bzw. Säumniszuschläge werden erlassen.

  • Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum im vereinfachten Verfahren gestellt werden.

  • Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.

  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.

  • Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.

  • Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 € stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt.

Hinweis

Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen. Der Katastrophenerlass und vereinfachte Antragsformulare sind online abrufbar unter www.finanzverwaltung.nrw/unwetter und www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen

Quelle: FinMin NRW Pressemitteilung v. ; FinMin Rheinland-Pfalz Pressemitteilung v. (JT)

Fundstelle(n):
EAAAI-00994