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Bilanzierung des Vorratsvermögens
Das Vorratsvermögen repräsentiert insbesondere bei Produktions- und Handelsunternehmen einen wesentlichen Teil der Aktiva. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Bilanzierung des Vorratsvermögens in Handels- und Steuerrecht.
Vorratsvermögen
Das Vorratsvermögen umfasst Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse sowie erhaltene Anzahlungen.
Rohstoffe sind dabei die Hauptstoffe des herzustellenden Produktes (z. B. Holz bei einem Möbelhersteller), Hilfsstoffe sind Nebenprodukte des Produktionsprozesses (z. B. Schrauben, Nägel) und Betriebsstoffe unterstützen den Produktionsprozess (z. B. Schmiermittel). Das Vorratsvermögen ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen.
Bewertungsgrundsätze
Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sind grundsätzlich einzeln mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Bei Vorräten kann es aufgrund häufiger Preisänderungen, hoher Lagerumschlagshäufigkeit und der Vielzahl an Einzelwirtschaftsgütern schwierig bis unmöglich sein, dem Grundsatz der Einzelbewertung gerecht zu werden. Aus diesem Grund sind handelsrechtlich nachfolgende Bewertungsvereinfachungen zulässig, die weitestgehend auch im Rahmen der steuerlich...