InvZulG; Anwendung des - (BStBl 2003 II S. 362) zum Vorbehalt zugunsten des § 5 Abs. 4 InvZulG 1996 im Ausschlusstatbestand des § 3 Satz 3 InvZulG 1996; - (BStBl 2003 I S. 277)
Der (a. a. O.) entgegen der in Tz. 10 Satz 4 des (BStBl 1996 I S. 111) vertretenen Rechtsauffassung entschieden, dass der im Ausschlusstatbestand des § 3 Satz 3 InvZulG 1996 enthaltene Vorbehalt zugunsten des § 5 Abs. 4 InvZulG 1996 jeweils betriebsstättenbezogen auszulegen ist.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt die OFD hierzu wie folgt Stellung:
Die Grundsätze dieses Urteils sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Tz. 10 Satz 4 des (a. a. O.) und die Lösung des dort genannten Beispiels, soweit sie die Investitionszulage für die Betriebsstätte des Handels in Leipzig betrifft, findet keine Anwendung mehr.
OFD Koblenz v. - InvZ 1000 A - St 32 1 i. V.
Fundstelle(n):
FAAAA-80986