1. Zu den Voraussetzungen, wann eine Syringomyelie (länglicher, mit Flüssigkeit gefüllter Hohlraum im Rückenmark) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als Folge eines Arbeitsunfalles anerkannt werden kann.
2. In besonders gelagerten Einzelfällen kann es geboten sein, an den Beweis in Anwendung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung verminderte Anforderungen zu stellen. In diesen Fällen kann das Gericht schon aufgrund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einer bestimmten Tatsache überzeugt sein. Deshalb ist Voraussetzung das Vorliegen eines tauglichen Anknüpfungspunktes für eine Absenkung der Beweisanforderungen. Bei Fehlen jeglicher medizinischer Feststellungen ist bereits deshalb kein Raum für Beweiserleichterungen.
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LSG Thüringen, Urteil v. 16.09.2021 - L 1 U 444/20
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