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LSG Thüringen Urteil v. - L 9 AS 1547/18

Gesetze: § 22 Abs 6 S 1 Halbs 2 SGB II; § 22 Abs 6 S 3 SGB II; § 51 Abs 1 Nr 4a SGG; § 700 Abs 1 ZPO; § 339 Abs 1 ZPO

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Rückzahlung einer Darlehensforderung nach § 22 Abs 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch darf vom Jobcenter nicht im zivilrechtlichen Mahnverfahren verfolgt werden.

2. Das Sozialgericht, an das das Verfahren vom Mahngericht abgegeben worden ist, ist gleichwohl an der inhaltlichen Prüfung des mit dem Vollstreckungsbescheid titulierten Anspruchs gehindert, wenn der Vollstreckungsbescheid bindend geworden ist.

Fundstelle(n):
YAAAI-00393

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Thüringen, Urteil v. 24.06.2021 - L 9 AS 1547/18

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