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Neuer Buß- und Verwarnungsgeldkatalog im Straßenverkehr
Durch die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung sowie einer ergänzenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, beide vom , werden der Bußgeldkatalog, der Verwarnungsgeldkatalog, die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 13 bis 13d StVZO und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO (Mehrfachtäter-Punktsystem) mit Wirkung vom geändert. Die - zum Teil erheblichen - Änderungen bringen nicht nur neue Tatbestände, sondern verschärfen in vielen Fällen auch die angedrohten Sanktionen. So erhält z. B. der Bußgeldkatalog eine neue Sanktionstabelle für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen. Im Mehrfachtäter-Punktsystem werden diese Verstöße mit 3 Punkten geahndet. Wer als Kraftfahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen (Ampel) oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet oder rotes Wechsellichtzeichen bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase nicht befolgt, erhält zukünftig 4 Punkte.
Nachfolgend drucken wir den Text des Bußgeld- und ...