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NWB Nr. 8 vom Beilage Seite 1

Das Rechtsetzungsverfahren der EG

von Rechtsanwältin Manuela Stadel, Duisburg

I. Einleitung

Im Hinblick auf die bis Ende 1992 vorgesehene Vollendung des Binnenmarktes hat die Rechtsetzungsaktivität der Europäischen Gemeinschaft in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In wachsendem Maße beeinflußt das EG-Recht damit das in den Mitgliedstaaten geltende Recht, indem es entweder als unmittelbar anwendbare Norm dem nationalen Recht vorgeht oder den Mitgliedstaaten Pflichten bezüglich ihrer Gesetzgebung auferlegt. Als wirtschaftsrechtlich bedeutsame Beispiele seien etwa die Publizitäts- und die Bilanzrichtlinie, die Produkthaftungsrichtlinie und die Umweltverträglichkeitsrichtlinie genannt.

Mit dem vorliegenden Beitrag soll ein Überblick über das Verfahren gegeben werden, das die Organe der EG bei der Rechtsetzung beachten. Das so geschaffene Recht wird auch als Sekundärrecht bezeichnet im Gegensatz zum Primärrecht, zu dem die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV), der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAGV) mit Anhängen, Protokollen und Änderungen gehören. Ausgeklammert wird hier die Rechtsetzung im Rahmen des EGKS- und des EAG-Vertrages, da sie teilweise Besonderheiten enthalten und Bedeutu...

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