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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 84/19 EFG 2022 S. 75 Nr. 2

Gesetze: AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 ; AO § 195 Satz 3

Festsetzungsverjährung: Maßgeblichkeit / Zurechnung der Kenntnisse der Betriebsprüfung

Leitsatz

1. Kenntnisse der Betriebsprüfung sind der für die Befugnis zur Entscheidung über den Steueranspruch zuständigen Finanzbehörde nicht zuzurechnen.

2. Maßgeblich ist die Kenntnis der zuständigen Personen der Betriebsprüfung allerdings dann, wenn die Betriebsprüfung entsprechend § 195 Satz 3 AO die Veranlagung selbst durchführt.

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 159 Nr. 5
EFG 2022 S. 75 Nr. 2
SAAAH-97444

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 09.07.2021 - 4 K 84/19

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