Gesetze:
ZK
§ 218 Abs. 2
;
Art. 17 Abs. 1 Protokoll II I-PA;
Art.
22 Abs. 1 Protokoll II I-PA
;
Art.
34 Abs. 6 Protokoll II I-PA
Keine Gewährung einer Zollpräferenz
wegen außergewöhnlicher Umstände trotz fehlender Antwort auf ein
Nachprüfungsersuchen
Leitsatz
Außergewöhnliche Umstände i.S.v. Art. 34 Abs. 6 Protokoll
II I-PA liegen nicht vor, wenn trotz fehlender Antwort auf ein Nachprüfungsersuchen
die Zweifel an der Echtheit eines Ursprungszeugnisses dadurch ausgeräumt
werden, dass die Behörden des Ausfuhrstaats in inhaltlich mit dem
Streitfall gleich gelagerten Fällen im Rahmen von Nachprüfungsersuchen,
die das beklagte Zollamt angestoßen hat, die Echtheit von Ursprungszeugnissen bestätigen,
weil diese Antworten nicht generell-abstrakter Natur sind und daher
bei Berücksichtigung dieses Sonderwissens die Einheitlichkeit der
Präferenzgewährung nicht gewährleistet wäre (Abgrenzung zu ).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAH-97441
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 21.09.2021 - 4 K 70/19
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