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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 2 K 69/20

Gesetze: AO § 89 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 357 Abs. 3 ; AO § 363

Auslegung eines gegen den Gewerbesteuerbescheid eingelegten Einspruchs, der den Gewerbesteuermessbescheid betrifft

Leitsatz

1. Auch der durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einen Rechtsanwalt - fälschlich - gegen den Gewerbesteuerbescheid eingelegte Einspruch ist grundsätzlich einer Auslegung dahin zugänglich, dass der Gewerbesteuermessbescheid angegriffen werden soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich aus der Einspruchsbegründung unzweifelhaft ergibt, dass die Streitfrage den Grundlagenbescheid betrifft.

2. Ordnet das Finanzamt auf den zusammen mit dem Einspruch gestellten Antrag das Ruhen wegen eines Musterverfahrens an, spricht dies auch dafür, dass der Einspruch als gegen den Gewerbesteuermessbescheid gerichtet anzusehen ist, denn die Ruhens-Anordnung setzt einen zulässigen Einspruch voraus.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 39
DStRE 2022 S. 1399 Nr. 22
GmbH-StB 2022 S. 117 Nr. 4
NAAAH-97437

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 04.08.2021 - 2 K 69/20

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