Corona | Überbrückungshilfe III Plus auch für freiwillige Schließung (BMWi)
Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom bis Überbrückungshilfe III Plus beantragen.
Hintergrund: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen. Seit können prüfende Dritte die Kontoverbindung berichtigen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am (verlängert).
FAQs folgen in Kürze auf der Homepage www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
NWB YAAAH-97348