Grenzpendler | Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Frankreich (BMF)
Deutschland und Frankreich haben
sich erneut über eine Verlängerung der Konsultationsvereinbarung v.
zur
Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die
Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie verständigt. Danach bleibt die
Konsultationsvereinbarung bis zum
in
Kraft (-FRA/19/10018
:007).
Hintergrund: Im Mai 2020 hatten Deutschland und Frankreich eine Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern abgeschlossen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 26.5.2020).
Deutschland und Frankreich haben sich nun darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum Bestand haben wird.
Das Schreiben mit der entsprechenden Absprache zur Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB TAAAH-97192