Online-Nachricht - Mittwoch, 15.12.2021

Einkommensteuer | Rücklage für Ersatzbeschaffung - vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen (BMF)

Das BMF hat die Reinvestitionsfristen für Ersatzbeschaffung vorübergehend erneut verlängert ().

Danach gilt Folgendes:

  • Die in R 6.6 Absatz 4 Satz 3 bis 6, Absatz 5 Satz 5 und 6 sowie Absatz 7 Satz 3 und 4 EStR geregelten Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung nach Bildung einer Rücklage nach R 6.6 Absatz 4 EStR verlängern sich jeweils um zwei Jahre, wenn die Rücklage ansonsten am Schluss des nach dem und vor dem endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre.

  • Die genannten Fristen verlängern sich um ein Jahr, wenn die Rücklage am Schluss des nach dem und vor dem endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre.

Hinweis:

Das Schreiben ersetzt das BStBl I 2021 S. 102. Es ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
WAAAH-97126