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NWB Nr. 25 vom Seite 2332

NWB AKTUELLES 25/2000

Verbesserung der steuerlichen Stiftungsförderung

Nachdem der Bundestag am die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen beschlossen hat, erklärte sich der Bundesrat am ebenfalls mit den geänderten Rechtsvorschriften einverstanden. Der Einigungsvorschlag sieht im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem Gesetzesbeschluss des Bundestags vor:

Um neu gegründete Stiftungen möglichst schnell handlungsfähig auszustatten, sollen Zuwendungen bis zu einem Betrag von 600 000 DM innerhalb eines Zehnjahreszeitraums neben dem bisher geltenden Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können. Zur Verbesserung der Rücklagen sollen zusätzlich höchstens zehn Prozent der zeitnah zu verwendenden Mittel (außer solchen aus Vermögensverwaltung) in eine Rücklage eingestellt werden können. Begünstigt werden sollen alle Stiftungen, unabhängig ob sie privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich verfasst sind. Zu letzteren gehören auch die kirchlichen Stiftungen.

Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf der Lohnsteuer-Änderunungsrichtlinien 2001 (LStÄR 2001) mit Stand vom im Internet (http://www....

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