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Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen unter „2 G“ und „2 G +“
Wenn derzeit in Unternehmen – etwa zu Weihnachten – noch „in Präsenz“ gefeiert werden konnte oder kann, so meist unter strengen Schutzanforderungen, häufig mit „2 G“ oder „2 G +“. Dies wird wohl leider auch in Zukunft noch eine ganze Weile gelten. Dabei müssen unter anderem lohnsteuerliche Herausforderungen gemeistert werden.
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2 G (+)-Event als Betriebsveranstaltung mit Freibetrag?
[i]Begriff der Betriebsveranstaltung und FreibetragSofern es im Betrieb ungeimpfte Arbeitnehmer gibt, sind diese bei allen Schutzkonzepten, die (mindestens) den Status „geimpft“ oder „genesen“ fordern, meist zwangsläufig von der Teilnahme vor Ort ausgeschlossen. Mit Blick auf die steuerlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG wirft dies die Fragen auf, ob eine Feier dann überhaupt unter den Begriff der Betriebsveranstaltung (Satz 1) subsumiert werden kann und wenn, ob der 110 €-Freibetrag pro [i]Langenkämper, Betriebsveranstaltung, Grundlagen, NWB YAAAE-61363 Arbeitnehmer (Satz 3) angesetzt werden darf. Hier scheint vor allem die Voraussetzung, dass „die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht“, zunächst kritisch, sind doch „Ungeimpfte“ dann oft per se außen vor.
[i]Definitionsanforderungen erfülltHinsichtlic...