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Steuerrecht | BMF verlängert Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise
Das BMF verlängert aufgrund der fortbestehenden Corona-Krise zum wiederholten Mal den zeitlichen Anwendungsbereich seiner verfahrensrechtlichen Erleichterungen wie Stundung, Vollstreckungsschutz und Anpassung von Vorauszahlungen.
Nunmehr werden die Erleichterungen grundsätzlich bis zum gewährt:
Stundung im vereinfachten Verfahren: [i]Stundung bis 31.3.2022 oder mit Ratenzahlung bis 30.6.2022 Steuern, die bis zum fällig werden, können bis zum zinsfrei gestundet werden, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen ist. Die Stundung muss bis zum beantragt werden. Allerdings kann die Stundung auch bis zum verlängert werden, wenn zugleich eine Ratenzahlung vereinbart wird (Tz. 1.2 des Schreibens).
Vollstreckung...