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Steuerrecht | BMF aktualisiert Schreiben zur Zinsfestsetzung
Das BMF aktualisiert sein Schreiben vom zur Festsetzung von Zinsen gem. §§ 233a ff. AO, mit dem das BMF auf die BVerfG-Entscheidung zum überhöhten Zinssatz von 6 % reagiert hat.
In seiner Aktualisierung weist das BMF zum einen darauf hin, dass Einsprüche gegen die vorläufige Festsetzung von Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen für S. 4Verzinsungszeiträume ab dem auszusetzen sind und Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Das Einspruchsverfahren wird fortgesetzt, wenn der Gesetzgeber rückwirkend zum den neuen Zinssatz verkündet hat; hierfür hat er bis zum Zeit.
Zum [i]Anrechnung von Nachzahlungs- auf Hinterziehungszinsen anderen betrifft die Aktualisierung die Anrechnung von Nachzahlungszinsen auf Hinterziehungszinsen gem. § 235 Abs. 4 AO. Die Hinterziehungszinsen sind vorläufig festzusetzen, soweit sie Verzinsungszeiträume ...