Online-Nachricht - Freitag, 03.12.2021

Corona | KfW-Sonderprogramm bis verlängert (BMF)

Die Bundesregierung und die KfW verlängern die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierauf weist das BMF aktuell hin.

Hintergrund: Das KfW-Sonderprogramm ist am gestartet. Zum Stichtag wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. € getätigt.

Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

Die Bundesregierung hat sich auf folgende Änderungen geeinigt:

  • Den Unternehmen wird zusätzliche Planungssicherheit, indem die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, über den hinaus bis zum verlängern.

  • Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig:

    - für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. € (bisher 1,8 Mio. €)

    - für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. € (bisher 1,125 Mio. €),

    - für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 €).

  • Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

  • Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. € auf 2,3 Mio. € erhöht.

  • Die Maßnahmen werden von der KfW zum umgesetzt.

Quelle: BMF Pressemitteilung v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-96074