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Arbeitsverhältnis | Nachgewährung von Urlaubstagen
Urlaubstage werden nicht nachgewährt, wenn eine Arbeitnehmerin sich in ihrem bewilligten Erholungsurlaub in durch das Gesundheitsamt angeordnete häusliche Quarantäne wegen des Kontakts mit einer COVID-19 infizierten Person sowie einer eigenen Infektion begeben muss und sie sich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lässt.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). [i]Jesgarzewski, NWB 7/2019 S. 424Aus dem Bescheid des Gesundheitsamts ergebe sich aber lediglich, dass die Arbeitnehmerin an COVID-19 erkrankt war, so das Gericht. Eine Beurteilung ihrer Arbeitsfähigkeit durch einen Arzt sei nicht vorgenommen worden. Auch eine entsprechende Anwendung der eng be...