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Umsatzsteuer | Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung
Der Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann widerrufen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch anfechtbar oder noch nach § 164 AO änderbar ist. § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG i. d. F. des Haushaltbegleitgesetzes 2004 regelt den Widerruf nicht (Bezug: § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2, § 15a Abs. 1 UStG; Art. 137 Abs. 2 MwStSystRL).
(1) Nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG sind die Umsätze steuerfrei, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Der leistende Unternehmer kann einen derartigen Umsatz als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (§ 9 Abs. 1 UStG) und – soweit die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten betroffen ist – dieser, der Leistungsempfänger, das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vo...