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Umsatzsteuer | Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen
Der EuGH hat zu einem Vorabentscheidungsersuchen des BFH in Bezug auf die Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen geurteilt. Danach ist Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL dahin auszulegen, dass eine in Raten vergütete einmalige Dienstleistung nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt. Zudem ist Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL dahin auszulegen, dass bei Vorliegen einer Ratenzahlungsvereinbarung die Nichtbezahlung eines Teilbetrags der Vergütung vor seiner Fälligkeit nicht als Nichtbezahlung des Preises i. S. dieser Bestimmung eingestuft werden und deshalb nicht zu einer Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage führen kann (, NWB VAAAH-95379).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG (Sollversteuerung). Im Streitjahr 2012 erbrachte sie...