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Entgeltabrechnung und Sozialversicherung – das ändert sich im Jahr 2022
Die Mühlen des Gesetzgebers mahlen unermüdlich – das gilt in besonderem Maße für die Steuergesetzgebung und das Sozialversicherungsrecht. Diese Erkenntnis ist aber keineswegs neu – und so verwundert es nicht, dass auch im Jahr 2022 wieder diverse Neuerungen beachtet sein wollen. Die Änderung mit den größten Auswirkungen muss allerdings erst zur Jahresmitte verbindlich umgesetzt werden.
I. Ablösung der papiergebundenen AU
Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz vom (BGBl 2019 I S. 646) wurde § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V dahingehend angepasst, dass die von den Vertragsärzten festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten unter Angabe der Diagnosen unmittelbar elektronisch an die jeweils zuständige Krankenkasse zu übermitteln sind („e-AU-Verfahren“). Die bislang jährlich millionenfach ausgestellte papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Schein“) entfällt damit.
Die Neuerung sollte ursprünglich bereits zum in Kraft treten, wurde dann aber auf das Jahr 2022 verschoben. Das erste Halbjahr 2022 steht als Pilotphase zur Verfügung: Bis zum erhalten die Versicherten zunächst weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, die an den jeweiligen Arbeitgeber zu übermitteln ist. Pa...