Höchstbetrag bei Zuwendungen von Eheleuten in den Vermögensstock einer Stiftung
Leitsatz
Der Höchstbetrag von 1 Mio. EUR für den Abzug von Spenden zugunsten einer Stiftung gemäß §10b Abs. 1a Satz 1 EStG in der bis
zum geltenden Fassung verdoppelt sich nicht allein aufgrund der einkommensteuerrechtlichen Zusammenveranlagung
von Eheleuten. Der Höchstbetrag kann lediglich von jedem Ehepartner eigenständig in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen
für den Spendenabzug jeweils vorliegen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 38 DStRE 2022 S. 1168 Nr. 19 ErbStB 2022 S. 39 Nr. 2 LAAAH-95579