DBA | Grenzgebiet nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-Frankreich (BMF)
Das BMF hat die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet i. S. des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden veröffentlicht (-FRA/19/10019 :005).
Anlage 1: Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (20 km-Grenze)
Anlage 2: Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden französischen Städte und Gemeinden (frz. Grenzgebiet)
Anlage 3: Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe c DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (30 km-Grenze)
Die (BStBl I S. 310) und vom (BStBl I S. 645) werden aufgehoben. Die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik v. (BGBl. I S. 2138) und Anlage 2 des (BStBl I S. 753) sind insoweit überholt und nicht mehr anzuwenden.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
NWB EAAAH-95483