Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige Finanzamt
Muss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden (Abschn. 15.2c Abs. 16 Satz 5 UStAE)?
Das Verfahren XI R 7/19 war durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-45/20 und C-46/20 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.