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Steuerrecht | Tilgungsquote bei Haftungsbescheid und Corona-Soforthilfen
Bei Ermittlung der Tilgungsquote im Rahmen eines Haftungsbescheids ist eine gewährte Corona-Soforthilfe nicht einzubeziehen, da sie zweckgebunden war und nicht für die Tilgung alter Steuerschulden verwendet werden durfte. Dies führt zu einer Minderung der Tilgungsquote und damit zu einer Minderung der Haftungssumme.
Im [i]UG hatte Corona-Soforthilfe erhalten Streitfall setzte das Finanzamt gegenüber einer UG aufgrund einer Außenprüfung verdeckte Gewinnausschüttungen für die Jahre 2016 bis 2018 i. H. von 11.570 €, 12.900 € und 6.800 € an. Die Änderungsbescheide ergingen am . Die UG hatte am eine Corona-Soforthilfe i. H. von 9.000 € erhalten und am einen Teilbetrag von 2.338 € zurückgezahlt, der über den Fixkosten lag. Die UG bezahlte die S. 1156Körperschaftsteuer nicht und ging am in Insolvenz....