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Firmen-Pkw – betriebliche Nutzung über 50 %
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Wird ein Pkw zu mehr als der Hälfte für betriebliche Zwecke genutzt, stellt er in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen dar. Eine evtl. anteilige private Nutzung des Pkw muss durch einen entsprechenden Eigenverbrauch berücksichtigt werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
sonstige Steuern | 4510 | Kfz-Steuer |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4520 | Kfz-Versicherungen |
4530 | Laufende Kfz-Betriebskosten | |
4540 | Kfz-Reparaturen | |
4550 | Garagenmiete | |
4580 | Sonstige Kfz-Kosten | |
Sonstige betriebliche Erträge | 8921 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
8924 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
sonstige Steuern | 7685 | Kfz-Steuer |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6520 | Kfz-Versicherungen |
6530 | Laufende Kfz-Betriebskosten | |
6540 | Kfz-Reparaturen | |
6550 | Garagenmiete | |
6570 | Sonstige Kfz-Kosten | |
Sonstige betriebliche Erträge | 4645 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
4639 | Verwendung von Gegenständen für Z... |