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Nochmals: Sonderbetriebsvermögen im Optionsmodell des KöMoG
BMF-Schreiben mit Lösungsansätzen
Die Option einer Personenhandels- oder einer Partnerschaftsgesellschaft zur Körperschaftsteuer nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) ist beim Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen und dem Wunsch, die Buchwerte anzusetzen, nicht ohne weiteres möglich. Von Seiten des BMF sind nun mit dem Schreiben vom Möglichkeiten dargelegt worden, die nicht nur sehr hilfreich sind, sondern rechtssichere Gestaltungen aufzeigen.
I. Bestätigung der Schädlichkeit von funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen
In Rz. 32 des Schreibens wird zunächst bestätigt, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, den Formwechsel zum Buch- oder Zwischenwert durchzuführen, falls zum Sonderbetriebsvermögen funktional wesentliche Betriebsgrundlagen gehören. Das BMF beschreibt, dass es dann zu einer Aufgabe des Mitunternehmeranteils kommt unter Aufdeckung der vollständigen stillen Reserven.
II. Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen
Nach der Rz. 35 gilt: „Bei einer Übertragung oder Überführung von funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in ein anderes Betriebsvermögen in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusa...