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            BFH 16.05.1990    I R 80/87
Gewerbesteuer; | Ermittlung des Gewerbeertrags bei Kapitalgesellschaft mit ausländischen Einkünften (§ 7 GewStG)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) § 10 Nr.2 KStG verbietet den Abzug ausländischer Quellensteuern als Betriebsausgabe. (2) Die Rechtsfolge des § 26 Abs.6 Satz 1 KStG i.V. mit § 34c Abs.2 EStG in der ab 1980 geltenden Fassung wirkt sich nicht auf die Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft und damit auch nicht auf die Höhe ihres Gewerbeertrags aus.