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Außensteuerrecht | Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei ausländischen Tochtergesellschaften
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den „Bedingungen“ i. S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA USA 1989 und Art. 5 DBA Frankreich 1959). (2) Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalles fremdvergleichskonform ist, hängt davon ab, ob auch ein fremder Dritter − ggf. unter Berücksichtigung möglicher Risikokompensationen − das Darlehen unter gleichen Bedingungen ausgereicht hätte. Als „fremde Dritte“ kommen insoweit nicht nur Banken, sondern auch andere Kreditgeber in Betracht, wenn es für die konkrete Finanzierung einen Markt gibt, auf dem solche Kreditgeber tätig sind. [i]Nürnberg, Online-Beitrag v. 17.1.2020, NWB PAAAH-40060 (3) Wäre ein unbesichertes K...