2. Ein entmilitarisierter russischer, fest in einem Hafen liegender Unterseeraketenkreuzer, auf bzw. in dem sich zahlreiche
technische Gegenstände sowie Alltagsgegenstände befinden, die den Betrieb und auch den Tagesablauf auf einem solchen Unterseeboot
erklären (beispielsweise ein bei Notfällen eingesetztes Mini-U-Boot), und der der Öffentlichkeit zu wissenschaftlichen, insbesondere
technikhistorischen Zwecken zugänglich gemacht worden ist, kann als „U-Boot-Museum” eine „wissenschaftliche Sammlung” im Sinne
des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4 UStG darstellen (vgl. Rechtsprechung zum Begriff der „wissenschaftlichen Sammlung”).
3. Für die Wissenschaftlichkeit der Sammlung im weiteren Sinne sprechen unter anderem eine von der Betreiberin des U-Boot-Museums
herausgegebene – von zahlreichen Bibliotheken und vergleichbaren Einrichtungen erworbene – Abhandlung über die Juliett-Klasse
einschließlich der Darstellung des U-Boots, seiner Geschichte, Herstellung und Verwendung in der sowjetischen Kriegsmarine
sowie zahlreiche Hinweis- und Erläuterungstafeln, die im Inneren des U-Boots angebracht sind und so den Besuchern den Zugang
zu den ausgestellten Gegenständen ermöglichen. Dass die Betreiberin selbst keine wissenschaftlichen Mitarbeiter beschäftigt,
spricht nicht gegen die Wissenschaftlichkeit der Sammlung, wenn sie bei entsprechender Nachfrage auch sachkundige Führungen
im U-Boot durch den Verfasser der oben zitierten Abhandlung anbietet.
Fundstelle(n): EFG 2022 S. 291 Nr. 4 BAAAH-94207
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 26.05.2021 - 3 K 283/17
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