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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 K 283/17 EFG 2022 S. 291 Nr. 4

Gesetze: UStG 2015 § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 4, UStG 2015 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, MwStSystRL Art. 98 Abs. 1, MwStSystRL Art. 98 Abs. 2

Ermäßigter Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG für Eintrittsberechtigungen für U-Boot-Museum

Leitsatz

1. Der Museumsbegriff in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 2015 ist nicht mit dem in § 4 Nr. 20 Buchst. a Sätze 1, 2, 3 UStG identisch. Die Steuersatzermäßigung in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG erfasst nur die Eintrittsberechtigung für Museen und damit die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4 UStG 2015 genannten Sammlungen (vgl. ).

2. Ein entmilitarisierter russischer, fest in einem Hafen liegender Unterseeraketenkreuzer, auf bzw. in dem sich zahlreiche technische Gegenstände sowie Alltagsgegenstände befinden, die den Betrieb und auch den Tagesablauf auf einem solchen Unterseeboot erklären (beispielsweise ein bei Notfällen eingesetztes Mini-U-Boot), und der der Öffentlichkeit zu wissenschaftlichen, insbesondere technikhistorischen Zwecken zugänglich gemacht worden ist, kann als „U-Boot-Museum” eine „wissenschaftliche Sammlung” im Sinne des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4 UStG darstellen (vgl. Rechtsprechung zum Begriff der „wissenschaftlichen Sammlung”).

3. Für die Wissenschaftlichkeit der Sammlung im weiteren Sinne sprechen unter anderem eine von der Betreiberin des U-Boot-Museums herausgegebene – von zahlreichen Bibliotheken und vergleichbaren Einrichtungen erworbene – Abhandlung über die Juliett-Klasse einschließlich der Darstellung des U-Boots, seiner Geschichte, Herstellung und Verwendung in der sowjetischen Kriegsmarine sowie zahlreiche Hinweis- und Erläuterungstafeln, die im Inneren des U-Boots angebracht sind und so den Besuchern den Zugang zu den ausgestellten Gegenständen ermöglichen. Dass die Betreiberin selbst keine wissenschaftlichen Mitarbeiter beschäftigt, spricht nicht gegen die Wissenschaftlichkeit der Sammlung, wenn sie bei entsprechender Nachfrage auch sachkundige Führungen im U-Boot durch den Verfasser der oben zitierten Abhandlung anbietet.

Fundstelle(n):
EFG 2022 S. 291 Nr. 4
BAAAH-94207

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 26.05.2021 - 3 K 283/17

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