Verbraucherschutz | Musterfeststellungsklage gegen Daimler AG öffentlich bekannt gemacht (BfJ)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Daimler AG im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.
Hintergrund: Der vzbv begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage Feststellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen in GLK- und GLC-Modellen, in denen der Motor OM 651 eingesetzt wurde und die von den Rückrufbescheiden des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom , , oder umfasst sind.
Hierzu hat das BfJ unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmeldeformular zur Verfügung gestellt:
Die Anmeldung ist kostenfrei. Für die beschleunigte Eintragung empfiehlt das BfJ, das bereitgestellte Online-Formular zu verwenden.
Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern.
Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim OLG Stuttgart möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden.
Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das BfJ angemeldeten Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.
Weitere Informationen zur Klage gegen die Daimler AG haben sowohl das BfJ als auch der vzbv auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Quellen: BfJ, Meldung v. 3.11.2021 sowie vzbv, Meldung v. 3.11.2021 (il)
Fundstelle(n):
OAAAH-94058