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Umsatzsteuer | Belegnachweis beim Vorsteuerabzug
(1) Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 119 Nr. 6 FGO ist anzunehmen, wenn in Bezug auf einen wesentlichen Streitpunkt die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. (2) § 15 UStG enthält neben der Rechnung keine belegartig zu erfüllenden Voraussetzungen. Daher führt die Verletzung einkommensteuerrechtlicher Aufzeichnungspflichten zu keinem Vorsteuerabzugsverbot, da eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis von Betriebsausgaben im Ertragsteuerrecht für den Bereich der Umsatzsteuer unionsrechtswidrig ist. Dies ist auch für das Fahrtenbuch als sog. Belegnachweis i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG zu beachten (Bezug: § 116 Abs. 6, 119 Nr. 6 FGO; § 15 UStG).
Im Urteilsfall ging das FA im Anschluss an eine Außenprüfung bei ei...